Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist am 1.10.2009 in Kraft getreten.
Damit ist die Ausstellung von Energieausweisen bei Vermietung, Verpachtung,Verkauf von Immobilien schon seit der ENEV 2007 Pflicht.
Beim Ausstellen der Energieausweise kann entweder der tatsächliche Verbrauch, oder der berechnete Energiebedarf herangezogen werden.
Hier eine kurze Gegenüberstellung: Wozu dient ein Energieausweis?
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